Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind für das Funktionieren der Webseite notwendig, während andere nicht notwendig sind und uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern und zu analysieren. Soweit es für diese Zwecke erforderlich ist, geben wir Ihre Daten (z.B. Ihre IP-Adresse, Ihr Nutzungsverhalten auf unserer Website) an unsere Partner weiter. Einige Partner behalten sich vor, Ihre übermittelten Informationen zu eigenen Zwecken (z.B. für die Anzeige von personalisierter Werbung, zur Verbesserung der eigenen Dienste) weiterzuverarbeiten. Unsere Partner führen die Informationen möglicherweise mit weiteren Daten, die Sie unseren Partnern anderweitig bereitstellen (z.B. auf anderen Webseiten, in Apps), zusammen. Ihre Informationen können dabei auch geräteübergreifend verknüpft werden. Wir weisen darauf hin, dass sich die Server unserer Partner in Drittländern befinden können, in denen gegebenenfalls kein gleichwertiges Datenschutzniveau gewährleistet ist.
Sie können die Funktionen der Website für alle vorstehenden Zwecke ("Cookies Akzeptieren") oder nur für die von Ihnen angeklickten Zwecke ("Auswahl erlauben") aktivieren. Sie können auch alle Cookies ablehnen („Cookies Ablehnen“). Eine einmal erteilte Einwilligung können Sie jederzeit frei und mit Wirkung für die Zukunft über diesen Cookie-Banner widerrufen.
Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen. Unser Impressum finden Sie hier.
Cookie-Einstellungen vornehmen
Um diesen Inhalt zu sehen, aktivieren Sie bitte die jeweilige Einstellung im Consent-Banner. Klicken Sie hier, um Ihre Einstellungen anzupassen.
Navigation und Service der Landwirtschaftlichen Rentenbank
Zum 1. Juni 2026 stellt die Rentenbank Kredite zur Sicherung der Liquidität zur Verfügung. Einfache Darlehensbeantragung bis 50.000 Euro, höhere Beträge sind möglich.
Zum 1. Juni 2026 stellt die Rentenbank Kredite zur Sicherung der Liquidität zur Verfügung. Einfache Darlehensbeantragung bis 50.000 Euro, höhere Beträge sind möglich.
Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum
Förderrichtlinie Palu startetBis zu 100 % Zuschuss für Moorbodenwiedervernässung
Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) Förderungen für die Wiedervernässung von Moorbodenflächen an. Die Förderrichtlinie Palu ist Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) der Bundesregierung. Es ist ein umfassendes Förderangebot für die dauerhafte und weitgehende Wiedervernässung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorböden und die anschließende angepasste Bewirtschaftung dieser Flächen.
Die BaFin hat 2025 bei der Rentenbank eine Prüfung gemäß § 44 KWG im Bereich der aufsichtlichen Prüfung interner Prozesse zur Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung (Internal Capital Adequacy Assessment Process - ICAAP) durchgeführt. Solche Prüfungen sind ein regelmäßiges Instrument der laufenden Bankenaufsicht. Im Rahmen der Prüfung wurden keine schwerwiegenden Mängel festgestellt.
Neue Maßnahmen zur Liquiditätssicherung landwirtschaftlicher Betriebe: Erweiterung des Förderangebots
Im Rahmen der Vorstellung des Ernteberichts 2026 hat Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer gestern weitere Maßnahmen zur Liquiditätssicherung landwirtschaftlicher Betriebe angekündigt. Dabei wird die Rentenbank als Förderbank für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum eine zentrale Rolle spielen. Vorstandssprecherin Nikola Steinbock konnte bei der Pressekonferenz die geplante Unterstützung durch die Rentenbank erläutern.