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LR-Förderkredite für Aquakultur und Fischwirtschaft

Investitionen in Nutzfläche, Unternehmenskäufe und Betriebsübernahmen

Standard

  • Erwerb von fischwirtschaftlichen Nutz- und Wasserflächen
  • Umschuldungen betrieblicher Kredite im Rahmen von Hofübergaben, auch durch einen GbR-Eintritt der nachfolgenden Generation
  • Abfindung weichender Erben

 

Antragsteller Unternehmen Junge Unternehmer Öko-Umsteller Betriebs-nachfolgerinnen
Produktnummer Kredit 288 289 329 329
Produktnummer Leasing - - - -
Konditionen LR-Basis LR-Top LR-Premium LR-Premium

Investitionen in Fischzuchtanlagen und Aquakultur

Standard

Bau, Erwerb und Modernisierung von Fischzuchtanlagen inklusive eingebauter Technik

 

  Unternehmen Junge Unternehmer Öko-Umsteller Betriebsnachfolgerinnen
Produktnummer Kredit 288 289 329 329
Produktnummer Leasing 267 268 333 333
Konditionen LR-Basis LR-Top LR-Premium LR-Premium

 

Aquakultur und Aquaponik

Bau, Erwerb und Modernisierung von Rezirkulierenden Aquakultursystemen (RAS) und Aquaponik-Anlagen inklusive eingebauter Technik

 

Antragsteller Unternehmen Junge Unternehmer Öko-Umsteller Betriebsnachfolgerinnen
Produktnummer Kredit 329 329 329 329
Produktnummer Leasing 333 333 333 333
Konditionen LR-Premium LR-Premium LR-Premium LR-Premium

Investitionen in Gebäude, Anlagen und Maschinen

Standard

  • Bau, Erwerb und Modernisierung von Wirtschafts- und Wohngebäuden im Betriebsvermögen (z. B. Lagerhallen, Mitarbeiterunterkünfte) und baulichen Anlagen, einschließlich deren Betriebsgrundstücke und Baunebenkosten
  • Erwerb von Maschinen und technischen Anlagen

 

Antragsteller Unternehmen Junge Unternehmer Öko-Umsteller Betriebsnachfolgerinnen
Produktnummer Kredit 288 289 329 329
Produktnummer Leasing 267 268 333 333
Konditionen LR-Basis LR-Top LR-Premium LR-Premium

 

Umwelt- und Ressourcenschutz – Gebäude und Anlagen

  • Bau von Gebäuden in Holzbauweise (Tragwerk und Gebäudehülle überwiegend aus Holz)
  • Nachträgliche Wärme- und Kältedämmung sowie Modernisierung von Heiz- und Kühlanlagen
  • Wärmegeführte Blockheizkraftwerke
  • Heizanlagen auf Basis nachwachsender Rohstoffe
  • Anlagen gegen Extremwetter- und Prädatoren-Schäden (z. B. Schutznetze, Zaunbau)
  • Weitere Investitionen, die zu einer Energieeinsparung oder Emissionsminderung von mindestens 20 % führen. Die Einsparung muss auf Basis des Investitionsgegenstands oder der Produktionseinheit gegenüber dem Finanzierungspartner nachgewiesen werden. Die Berechnung ist in der Kreditakte beim Finanzierungspartner zu hinterlegen.

 

Antragsteller Unternehmen Junge Unternehmer Öko-Umsteller Betriebsnachfolgerinnen
Produktnummer Kredit 290 290 329 329
Produktnummer Leasing 269 269 333 333
Konditionen LR-Top LR-Top LR-Premium LR-Premium

 

Umwelt- und Ressourcenschutz – Maschinen

  • Arbeitsmaschinen mit nicht-fossilen Antrieben inklusive Lade-/Tankinfrastruktur
  • Robotik und Drohnen
  • Technik zur Arbeitserleichterung in traditionellen Teichwirtschaften (z. B. Technik zur Teichpflege, Mähboote, Fütterungstechnik)

 

Antragsteller Unternehmen Junge Unternehmer Öko-Umsteller Betriebsnachfolgerinnen
Produktnummer Kredit 329 329 329 329
Produktnummer Leasing 333 333 333 333
Konditionen LR-Premium LR-Premium LR-Premium LR-Premium

 

Direktvermarktung

Bau, Erwerb und Modernisierung von Gebäuden, Anlagen und Maschinen für die Verarbeitung und Direktvermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur. Dies umfasst sämtliche Schritte, einschließlich Behandlung, Bearbeitung und Umwandlung, die nach der Anlandung oder im Fall von Aquakultur der Ernte vorgenommen werden und deren Ergebnis ein Verarbeitungserzeugnis ist, sowie Vertrieb des Erzeugnisses.

 

Antragsteller Unternehmen Junge Unternehmer Öko-Umsteller Betriebsnachfolgerinnen
Produktnummer Kredit 329 329 329 329
Produktnummer Leasing 333 333 333 333
Konditionen LR-Premium LR-Premium LR-Premium LR-Premium

 

Investitionen in private Wohngebäude

Standard

Bau, Erwerb und Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum oder Altenteil-Wohngebäuden

Antragsteller Unternehmen Junge Unternehmer Öko-Umsteller Betriebsnachfolgerinnen
Produktnummer Kredit 234 234 234 234
Produktnummer Leasing - - - -
Konditionen LR-Basis LR-Basis LR-Basis LR-Basis

 

Investitionen in Betriebsmittel und Nutztiere

  • Erwerb von Betriebsmitteln (z. B. Rohstoffe und Produktionsmittel)
  • Erwerb von Fischen oder Krebstieren

 

Antragsteller Unternehmen Junge Unternehmer Öko-Umsteller Betriebsnachfolgerinnen
Produktnummer Kredit 291 292 329 329
Produktnummer Leasing - - - -
Konditionen LR-Basis LR-Top LR-Premium LR-Premium

 

Liquiditätssicherung

Die Kredite zur Liquiditätssicherung werden bedarfsabhängig angeboten und in Krisensituationen einfach und schnell bereitgestellt.

Aktuell zur Antragstellung geöffnet ist die Förderbedingung für einen Liquiditätsbedarf: 

  • infolge von Extremwetterereignissen (Frost, Starkregen, Hagel, Dürre, etc.)
  • infolge eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest und den damit verbundenen Einschränkungen durch die Errichtung von Sperrzonen. Die Betriebe haben ihren Betriebssitz oder Flächen in einer dieser Sperrzonen
  • infolge eines Ausbruchs der Blauzungenkrankheit
  • infolge eines Ausbruchs der Geflügelpest und den damit verbundenen behördlichen Anordnungen.

Die Unternehmen müssen dem Finanzierungspartner gegenüber im jeweils betroffenen Betriebszweig (absehbare) Umsatz- oder Ergebnisrückgänge in Höhe von mindestens 30 % nachweisen. Die Liquiditätssicherung wird in Höhe des berechneten (absehbaren) Umsatz- oder Ergebnisrückgangs gewährt.

Gefördert werden Betriebsmittel und andere notwendige betriebliche Ausgaben. Auch der Kapitaldienst für bereits bestehende Kredite kann aus diesen Mitteln bedient werden.

 

Antragsteller Unternehmen Junge Unternehmer Öko-Umsteller Betriebs-nachfolgerinnen
Produktnummer Kredit - - - -
Produktnummer Leasing - - - -
Konditionen LR-Top LR-Top LR-Top LR-Top

 

Zur Liquiditätssicherung werden ausschließlich Ratenkredite mit einer Laufzeit von vier, sechs oder zehn Jahren und vierteljährlichen Rückzahlungen angeboten. Alle Varianten sind mit einem tilgungsfreien Jahr ausgestattet. Auf Wunsch und soweit dies im Rahmen der Liquiditätsplanung der betroffenen Betriebe sinnvoll erscheint, kann der tilgungsfreie Zeitraum auch auf zwei Jahre verlängert werden. In diesem Fall behalten wir uns einen angemessenen Zinsaufschlag vor.

Sie interessieren sich für einen Rentenbank-Förderkredit?

Mit unserem Darlehensrechner können Sie Beispielrechnungen für Ihren Kredit erstellen. Und das inklusive Zins- und Tilgungsplan sowie Beihilfewert.
Hinweis: Die von Ihnen erfassten Werte werden nicht gespeichert oder weiterverarbeitet.

 

Was ist noch wichtig?

Antragstellung und sonstige Bedingungen

Die Rentenbank vergibt den Kredit nicht direkt, sondern über den vom Kreditnehmer gewählten Finanzierungspartner. Hier finden Sie die aktuellen Konditionen. Es gelten die Allgemeinen Kreditbedingungen Endkreditnehmer (AKB-EKN) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Die Konditionengestaltung erfolgt auf Basis des Risikogerechten Zinssystems (RGZS). Die Preisklassen gestalten sich in Abhängigkeit von der Bonität des Kreditnehmers und der Qualität der Kreditsicherheiten. Der Sollzinssatz für den Kreditnehmer darf die aus der Margenvorgabe des RGZS ermittelte Sollzinsobergrenze nicht überschreiten. Nähere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt „Risikogerechtes Zinssystem“.

Die Rentenbank erhebt keine Bearbeitungsgebühren. Sofern der Finanzierungspartner eine Gebühr für die Bearbeitung des Förderkredits vereinnahmt, ist diese auf 1 % der Kreditsumme (höchstens 1.250 Euro) begrenzt. Die Kredite werden von der Rentenbank zu 100 % an den Finanzierungspartner ausgezahlt.

Außerplanmäßige Rückzahlungen sind für die Dauer der Sollzinsbindung nicht zulässig. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.

Zinsanpassungsangebote werden wir in der Regel sechs Wochen vor dem in der Kreditzusage genannten Ende der Zinsbindungsfrist auf der Basis des dann geltenden aktuellen Zinsgefüges unterbreiten.

Der Kreditnehmer hat gegenüber dem Finanzierungspartner die zweckgebundene Mittelverwendung nachzuweisen.

Bei Investitionen, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschrieben ist, muss diese abgeschlossen und die Genehmigung für das entsprechende Investitionsvorhaben erteilt sein.

Umsatzsteuer ist nur förderfähig, wenn der Antragsteller nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Vorhaben, die mit den in den „Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank“ aufgeführten Verwendungszwecken einhergehen, werden nicht finanziert.

Es können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden. Die Kredite sollen je Kreditnehmer und Jahr 25 Mio. Euro nicht übersteigen. Nach vorheriger Abstimmung können auch darüber hinaus gehende Beträge refinanziert werden. Der Kredithöchstbetrag und die Beihilfeintensität sind durch beihilferechtliche Vorgaben begrenzt. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt „Beihilfen“.

Nicht gefördert werden „Unternehmen in Schwierigkeiten“ im Sinne des EU-Rechts. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt „Unternehmen in Schwierigkeiten“. Des Weiteren werden keine Unternehmen gefördert, die einer Beihilfenrückforderung aufgrund eines Beschlusses der EU-Kommission zur Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind.

Spezifische Bedingungen für Leasinggeschäfte

Die Refinanzierung von Leasinggeschäften ist ausschließlich für mobile Investitionsgüter vorgesehen.

Die Refinanzierung von Finanzierungsleasingverträgen ist in der Regel über Kredite an Kreditinstitute möglich. Die Weiterleitung dieser Kredite zwischen dem von der Rentenbank refinanzierten Kreditinstitut und der Leasinggesellschaft kann durch einen Forfaitierungs- oder einen Kreditvertrag sichergestellt werden. Dabei erfolgt kein Forderungsankauf durch die Rentenbank. Es sind nur Einzelrefinanzierungen von Finanzierungsleasingverträgen möglich. Weitergehende Bedingungen regeln die Allgemeinen Kreditbedingungen für Leasingrefinanzierungen (AKB-L) in der jeweils gültigen Fassung.

Es werden ausschließlich Annuitätenkredite ausgereicht. Dabei werden Restwerte zum Laufzeitende des Leasingvertrages nach Wunsch berücksichtigt.

Der Refinanzierungsvorteil ist über das Kreditinstitut und die Leasinggesellschaft an den Leasingnehmer weiterzugeben. Um dies sicherzustellen, wird seitens der Rentenbank die Höhe des maximal zulässigen „Effektivzinses“ (gemäß ICMA oder PAngV) bzw. die damit maximal mögliche Leasingrate des zugrunde liegenden Leasinggeschäfts vorgeschrieben. Bei der internen Berechnung dieses maximal zulässigen effektiven Vergleichszinses finden analog die geltenden Vorgaben aus den LR-Förderkrediten bezüglich des möglichen Zinsaufschlags gemäß Risikogerechtem Zinssystem Anwendung. Die Höhe des mittels Vergleichsrechnung ermittelten effektiven Jahreszinssatzes des zu refinanzierenden Leasingvertrags sowie die Höhe der gegebenenfalls von der Leasinggesellschaft erhobenen Bearbeitungsgebühr sind der Rentenbank bei Antragstellung des Kredits mitzuteilen.

Beihilfen

Detaillierte Informationen zum Thema Beihilfen finden Sie in unserem Merkblatt „Beihilfen“. LR-Förderkredite für Aquakultur und Fischwirtschaft können Beihilfen auf Basis der folgenden Verordnungen enthalten:

"De-minimis-Fischerei- und Aquakultursektor" Verordnung (EU) Nr. 717/2014 288, 289, 290, 291, 292, 329, 267, 268, 269, 333

Angaben zur Antragsberechtigung, zum Verwendungszweck und zur Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission sind subventionserheblich im Sinne von § 264 des Strafgesetzbuchs in Verbindung mit § 2 des Subventionsgesetzes.

De-minimis-Fischerei- und Aquakultursektor

Der Kreditnehmer muss zur Beantragung eine De-minimis-Beihilfeerklärung einreichen. Hier sind Angaben zu den in den letzten drei Jahren erhaltenen und/oder beantragten De-minimis-Beihilfen zu machen. Die Erklärung ist über den Finanzierungspartner bei der Rentenbank einzureichen.

Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen (Kumulierung)

LR-Förderkredite für Aquakultur und Fischwirtschaft dürfen mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden. Dabei sind je nach Vorhaben und Kreditnehmer unterschiedliche Beihilfeintensitäten und Beihilfeobergrenzen einzuhalten. Deshalb hat der Kreditnehmer bei Antragstellung – spätestens jedoch vor Auszahlung der Kredite – gegenüber dem Finanzierungspartner zu bestätigen, dass er entweder keine weiteren Beihilfen für das beantragte Vorhaben erhält oder die zulässigen Beihilfeobergrenzen einhält. Hierzu ist das Formular „Kumulierungserklärung“ zu verwenden.

Förderausschluss

  • Reine Ersatzinvestitionen gelten nicht als Modernisierung im Sinne der Förderbedingungen. Eine Modernisierung liegt vor, wenn durch die Investition eine Verbesserung geschaffen wird, die über die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands hinausgeht.
  • Reine Finanzinvestitionen oder Kapitalanlagen
  • Investitionen in Fischereifahrzeuge
  • Investitionen zur Steigerung der Fangkapazitäten
  • Investitionen in die Versuchsfischerei
  • Unternehmenskäufe (auch anteilig)
  • Kosten für direkte Besatzmaßnahmen
  • Destruktive Fangmethoden oder Einsatz von Treibnetzen mit mehr als 2,5 km Länge

Sie haben Fragen oder benötigen unseren Service?Kontakt

Hier finden Sie alle aktuell verfügbaren Informationen zum Programm. Diese werden regelmäßig aktualisiert und erweitert.

Per Mail erreichen Sie uns unter: programminfo@rentenbank.de

Weitere Fragen beantworten wir gerne unter der Rufnummer: +49 69 2107 500*


*Für die Entgegennahme der Anrufe und die Beantwortung von Anfragen setzt die Rentenbank ein Callcenter aus Rostock ein (Majorel). Mit diesem Dienstleister wurde ein datenschutzkonformer Vertrag über die Auftragsverarbeitung geschlossen, mit dem sichergestellt wird, dass die erhobenen Daten nur zum Zweck der Annahme und Beantwortung von Anliegen verarbeitet werden. Eine Datenverarbeitung findet ausschließlich in Deutschland statt. Hier finden Sie nähere Informationen zum Thema Datenschutz.

Wer wird gefördert?

Land- und Forstwirte, Gärtner und Winzer.
Gefördert werden agrarnahe Unternehmen, unabhängig von Rechtsform oder steuerlicher Einkunftsart. Dazu gehören Unternehmen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette.