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„Investitionsprogramm Landwirtschaft“: Bekundetes Investitionsvolumen hoch wie nie – Einladungen erfolgen ab 2. März

Pressemitteilung |

1. März 2023

Frankfurt. In dem Ende Januar abgeschlossenen Verfahren haben mehr als 12 000 Unternehmen ihr Interesse an einer Förderung in der Antragsrunde 2023 des „Investitionsprogramms Landwirtschaft“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bekundet. Das geplante Investitions­­volumen in klima- und umweltschonende Vorhaben beläuft sich auf 2,64 Mrd. Euro (2022: 1,85 Mrd. Euro) und erreicht damit einen Rekordwert.

Das deutlich gestiegene Investitionsvolumen ist für Nikola Steinbock, Sprecherin des Vorstands der Landwirtschaftlichen Rentenbank, ein Beleg da­für, dass die Transformation der grünen Branche durch die landwirtschaft­lichen Unternehmen massiv vorangetrieben wird. Sie investieren daher kräftig in klima- und umweltschonende Technik.

 

Wie schon im vergangenen Jahr haben die Unternehmen das größte Interesse an Maschinen der Außenwirtschaft. Dieser Förderbereich hat einen Anteil von 64,4 % (2022: 72,3 %) am Gesamtinvestitionsvolumen. Das Interesse an Investitionen in Anlagen zur Gülleseparation ist mit 4,6 % des Gesamtinvestitionsvolumens (2022: 4,9 %) gegenüber der vorangegangenen Antragsrunde nahezu unverändert geblieben. Weiter gestiegen ist das Interesse an Investitionen in Wirtschaftsdüngerlagerstätten. Ihr Anteil liegt jetzt bei 31,0 % (2022: 22,8 %) des Gesamtinvestitionsvolumens.

 

Alle eingegangenen Interessenbekundungen wurden inzwischen per Zufallsverfahren in eine Reihenfolge gebracht. In dieser Reihenfolge versendet die Rentenbank ab 2. März 2023 entsprechend der verfügbaren Haushaltsmittel die Einladungen zur Antragstellung. Nur wer eine Einladung erhält, ist berechtigt, im Förderportal der Rentenbank einen Antrag zu stellen.

 

Detaillierte Informationen zur Antragstellung sind unter www.rentenbank.de zu finden. Darüber hinausgehende Fragen werden an der Hotline 069 710 499 41 und über bundesprogramme@rentenbank.de beantwortet.

 

Hintergrund:

Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum. Der Förderauftrag schließt neben der Land- und Forstwirtschaft sowie der gesamten Wertschöpfungskette Lebensmittel den Ausbau erneuerbarer Energien ebenso ein wie die Förderung der Bioökonomie. Besonderes Gewicht liegt auf der Innovationsförderung. Sie reicht von der Forschung und Entwicklung an Hochschulen über die Frühfinanzierung agrarnaher Start-ups bis hin zur Markt- und Praxiseinführung neuer Technologien und Produkte. Die Förderinstrumente der Rentenbank sind Zuschüsse, Nachrangdarlehen und Programmkredite. Die Programmkredite werden wettbewerbsneutral über die Hausbanken der Endkreditnehmer vergeben. Die Rentenbank refinanziert Banken, Sparkassen und Gebietskörperschaften mit Bezug zum ländlichen Raum. Die Bank ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Grundkapital von der Land- und Forstwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland aufgebracht wurde. Sie unterliegt dem KWG und wird von der BaFin und der Bundesbank beaufsichtigt. Die Förderbank refinanziert sich an den Finanzmärkten und gehört zu den wenigen Triple-A-Adressen Deutschlands.