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Rentenbank: Konditionenänderung bei Programmkrediten

4. Mai 2021

Frankfurt. Entsprechend der Entwicklung an den Kapitalmärkten bietet die Landwirtschaftliche Rentenbank den Förderzuschuss bei ihren Programmkrediten nur noch bis zu einer Laufzeit von 10 Jahren mit 10 Jahren Zinsbindung an. Er entfällt bei längeren Laufzeitvarianten mit 10 Jahren Zinsbindung. Der Förderzuschuss der Rentenbank wird zusammen mit dem Darlehen bei der Hausbank beantragt.

Über alle Laufzeitvarianten bis 10 Jahre Zinsbindung beträgt der Sollzinssatz in der günstigsten Preisklasse (A) weiterhin 1,00 Prozent.

Unter Berücksichtigung des Förderzuschusses liegt der effektive Zinssatz bei den mit dem Zuschuss ausgestatteten Varianten sogar jeweils deutlich unter 1,00 Prozent. Beispielsweise liegt der effektive Zinssatz bei einem Ratendarlehen zu „Top-Konditionen“ mit 10 Jahren Laufzeit und 10-jähriger Zinsbindung in der Preisklasse A bei 0,73 Prozent.

Die Förderprogramme der Rentenbank richten sich unter anderem an Unternehmen der Agrar-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie Unternehmen im Bereich Fischerei oder erneuerbarer Energien und dienen der Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln.

Die Programmkredite der deutschen Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum dürfen neben anderen öffentlichen Mitteln, z. B. Zuschüssen, eingesetzt werden, soweit die von der EU vorgegebenen Beihilfeobergrenzen eingehalten werden. Bei allen Förderdarlehen der Rentenbank sind die Kreditanträge an die Hausbank zu richten. In Abhängigkeit von der Bonität und der Werthaltigkeit der Sicherheiten nehmen die Hausbanken die Einstufung in die jeweilige Preisklasse vor.

 

Service-Nummer Kreditanfragen: 069/2107-700