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Rentenbank fördert alternative Proteine mit Premium-Konditionen

Pressemitteilung |

4. August 2025

Frankfurt. Die Landwirtschaftliche Rentenbank erweitert erneut ihr Förderangebot: Ab sofort können landwirtschaftliche Betriebe sowie Unternehmer der Agrar- und Ernährungswirtschaft auch für die Herstellung und die Verarbeitung alternativer Proteine von den attraktiven Premium-Konditionen im Rahmen des Programms „Zukunftsfelder im Fokus“ profitieren.

Reihe blühender Vicia faba Bohnen in einem Feld

Mit der neuen Förderung begleitet die Rentenbank unter anderem Investitionen in die Produktion von Algen, Insekten und proteinreichen Pilzen sowie die Verarbeitung von heimisch angebauten Leguminosen. Diese alternativen Proteinquellen finden sowohl in der menschlichen Ernährung als auch in der Tierernährung Anwendung.

„Immer mehr landwirtschaftliche Betriebe diversifizieren ihre Geschäftsfelder, um zusätzliche Einkommensquellen zu erschließen. Mit der Aufnahme alternativer Proteine in unsere Förderung zu attraktiven Premium-Konditionen unterstützen wir Landwirtinnen und Landwirte dabei, neue Wege zu gehen und sich zukunftsfähig aufzustellen“, erklärt Nikola Steinbock, Sprecherin des Vorstands der Landwirtschaftlichen Rentenbank. „Gleichzeitig fördern wir Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft, die in die Verarbeitung alternativer Proteine investieren, da wir immer wieder feststellen, dass neue Geschäftsmodelle nur funktionieren, wenn wir sie über die gesamte Wertschöpfungskette denken.“ Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, den heimischen Anbau von Eiweißpflanzen sowie die Entwicklung und Markteinführung nachhaltiger alternativer Proteine zu stärken. „Mit unserem neuen Förderangebot leisten wir als Rentenbank einen Beitrag dazu, dass sich die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft in diesem wachsenden Markt gut positionieren kann“, ergänzt Steinbock.

Eine Förderung im Rahmen des Zukunftsfeldes kann ab sofort entlang der definierten Bedingungen bei den Hausbanken beantragt werden. Die im Förderprogramm „Zukunftsfelder im Fokus“ gültige Zinskondition „LR-Premium“ ist gegenüber der Rentenbank-Standardkondition „LR-Basis“ 0,45 Prozentpunkte günstiger. Wie in allen anderen Förderprogrammen der Rentenbank werden Darlehenslaufzeiten von 3 bis 50 Jahren und Zinsbindungen bis zu 20 Jahre angeboten.

Weitere Informationen zum Darlehensprogramm „Zukunftsfelder im Fokus“ finden Sie hier: https://www.rentenbank.de/programmkredite/zukunftsfelder-im-fokus/

 

Hintergrund:
Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum. Der Förderauftrag schließt neben der Land- und Forstwirtschaft sowie der gesam­ten Wertschöpfungskette Lebensmittel den Ausbau erneuerbarer Energien ebenso ein wie die Förde­rung der Bioökonomie. Besonderes Gewicht liegt auf der Innovationsförderung. Sie reicht von der For­schung und Entwicklung an Hochschulen über die Start-up-Förderung bis hin zur Markt- und Praxisein­führung neuer Technologien und Produkte. Die Förderinstrumente der Rentenbank sind Zuschüsse und Programmkredite. Die Programmkredite werden wettbewerbsneutral über die Haus­banken der Endkreditnehmer vergeben. Die Rentenbank refinanziert Banken, Sparkassen und Gebiets­körperschaften mit Bezug zum ländlichen Raum. Die Bank ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Grundkapital von der Land- und Forstwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland aufgebracht wurde. Sie unterliegt dem KWG und wird von der BaFin und der Bundesbank beaufsichtigt. Die Förderbank refinanziert sich an den Finanzmärkten und gehört zu den wenigen Triple-A-Adressen Deutschlands.

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf gegenwärtigen Erwartungen, Annahmen, Vermutungen und Prognosen des Vorstands sowie den ihm derzeit verfüg­baren Informationen basieren. Hierbei handelt es sich insbesondere um Aussagen hinsichtlich unserer Pläne, Geschäftsstrategien und -aussichten. Wörter wie "erwarten", "antizipieren", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "anstreben", "schätzen" und ähnliche Begriffe kennzeichnen solche zukunfts­gerichteten Aussagen. Diese Aussagen sind nicht als Garantien der darin genannten zukünftigen Entwick­lungen zu verstehen, sondern sie sind vielmehr von Faktoren abhängig, die Risiken und Unwägbar­keiten beinhalten und auf Annahmen beruhen, die sich ggf. als unrichtig erweisen. Sofern keine anders lautenden gesetzlichen Bestimmungen bestehen, können wir keine Verpflichtung zur Aktuali­sierung der zukunftsgerichteten Aussagen nach Veröffentlichung dieser Information übernehmen.

 

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