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Rentenbank verlässlicher Refinanzierungspartner in der Krise, trotz Corona solide Performance

4. August 2020

Frankfurt. Das erste Halbjahr 2020 war auch für die Landwirtschaftliche Rentenbank durch die Corona-Pandemie geprägt: Die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum öffnete ihr Liquiditätssicherungsprogramm für betroffene Betriebe und legte gemeinsam mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ein Bürgschaftsprogramm auf. Die Nachfrage nach zinsgünstigen Programmkrediten der Rentenbank blieb stabil. Das gesamte Förderneugeschäft stieg um 15,6 % auf 6,8 Mrd. Euro. Kapitalquoten, Besicherung und Qualität des Portfolios sowie Effizienz des Bankbetriebs blieben unverändert hoch.

Nachfrage nach Programmkrediten stabil

In der Fördersparte „Ländliche Entwicklung“ machte sich eine deutlich höhere Nachfrage nach Globaldarlehen durch die Landesförderinstitute bemerkbar. Das Neugeschäft der Rentenbank erhöhte sich in der Sparte um gut ein Viertel auf 1 124 Mio. Euro (1. Halbjahr 2019: 881 Mio. Euro).

Eine gewisse Investitionszurückhaltung war dagegen in der Fördersparte „Landwirtschaft“ zu spüren. Die Rentenbank vergab Darlehen über insgesamt 986 Mio. Euro (1 088 Mio. Euro). Während Maschinenfinanzierungen etwas stärker nachgefragt wurden, verringerte sich die Nachfrage nach Finanzierungen für Stallbauten und Grunderwerb.

Die Sparte „Agrar- und Ernährungswirtschaft“ richtet sich an Betriebe, die der Landwirtschaft vor- oder nachgelagert sind. Hier vergab die Rentenbank Programmkredite über 540 Mio. Euro, nach 583 Mio. Euro im ersten Halbjahr des Vorjahres.

Die Entwicklung der Fördersparte „Erneuerbare Energien“ blieb durch die Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 2016/2017 geprägt. Erwartungsgemäß waren Finanzierungen für Windkraft, Fotovoltaik und Biogas weniger gefragt. Das Neugeschäft erreichte 341 Mio. Euro (504 Mio. Euro).

Angesichts der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Agrarwirtschaft öffnete die Rentenbank im März 2020 ihr Liquiditätssicherungsprogramm für betroffene Betriebe. Seit April 2020 bietet die Rentenbank gemeinsam mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auch verbürgte Darlehen zur Liquiditätssicherung an. Im ersten Halbjahr 2020 vergab die Bank insgesamt Liquiditätssicherungsdarlehen in Höhe von 18,1 Mio. Euro (6,7 Mio. Euro).

„Auf die Krise haben wir mit der Öffnung unseres Liquiditätssicherungsprogramms schnell reagiert. Gerade in schwierigen Zeiten stehen wir als stabiler und verlässlicher Refinanzierungspartner an der Seite der agrarwirtschaftlichen Betriebe und des ländlichen Raums“, betonte Dr. Horst Reinhardt, Sprecher des Vorstands der Rentenbank.

Die Nachfrage nach zinsgünstigen Programmkrediten erreichte im ersten Halbjahr 2020 3,14 Mrd. Euro (3,18 Mrd. Euro). Das gesamte Förderneugeschäft, das auch die Refinanzierung von Gebietskörperschaften und Kreditinstituten im ländlichen Raum über Namenspapiere, Schuldscheindarlehen und Wertpapiere umfasst, stieg auf 6,8 Mrd. Euro (5,9 Mrd. Euro) an.


US-Dollar wird wichtigste Emissionswährung

Zur Refinanzierung ihres Fördergeschäfts nahm die Rentenbank im ersten Halbjahr 2020 6,9 Mrd. Euro (6,4 Mrd. Euro) mit Laufzeiten von mehr als zwei Jahren an den Kapitalmärkten auf. Damit erreichte die Bank bereits mehr als die Hälfte ihres für 2020 geplanten Emissionsvolumens von 11 Mrd. Euro. Die wichtigste Emissionswährung war der US-Dollar. Sein Anteil stieg auf 56 % (4 %) an der Mittelaufnahme, gefolgt vom Euro mit 25 % (74 %). Mit 51 % (43 %) des Emissionsvolumens blieben Geschäftsbanken die wichtigsten Investoren, gefolgt von Zentralbanken mit 37 % (36 %).


Bilanzsumme gestiegen

Mit 94,1 Mrd. Euro lag die Bilanzsumme Ende Juni 2020 über dem Niveau zum Jahresende 2019 (90,9 Mrd. Euro). Darin waren Programmkredite in Höhe von 43,6 Mrd. Euro (43,6 Mrd. Euro) enthalten. Das Eigenkapital einschließlich des Fonds für allgemeine Bankrisiken lag zum 30.06.2020 mit 4,6 Mrd. Euro auf dem Niveau des Jahresendes 2019.


Betriebsergebnis verbessert

Das Betriebsergebnis vor Risikovorsorge und Bewertung lag im ersten Halbjahr 2020 mit 102,2 Mio. Euro über dem entsprechenden Vorjahresniveau (96,5 Mio. Euro). Der Zinsüberschuss stieg auf 144,0 Mio. Euro (140,0 Mio. Euro). Die Verwaltungsaufwendungen gingen auf 35,9 Mio. Euro (37,5 Mio. Euro) zurück, insbesondere durch den Wegfall der Bankenabgabe. Analog zum Betriebsergebnis lag der Zwischengewinn mit 102,1 Mio. Euro (96,6 Mio. Euro) über dem Wert der entsprechenden Vorjahresperiode.


Kapitalquoten auf hohem Niveau stabil

Die Rentenbank weist zum Halbjahresende 2020 unverändert starke Kapitalquoten auf Basis der EU-Bankenverordnung (CRR) aus. Die Kernkapitalquote lag bei 30,0 % (30,1 %) und die Gesamtkapitalquote bei 30,7 % (31,1 %). Die Quoten decken damit auch zukünftig absehbar steigende Kapitalanforderungen ab.


Hohe Sicherheit und Effizienz

„Die Pandemie macht auch vor den Finanzmärkten nicht Halt. Mit unseren hohen Kapitalquoten und einem Kreditportfolio, das vollständig im Investment-Grade-Bereich liegt und zu über 90 % besichert ist, sind wir aber robust aufgestellt. Unsere Cost-Income-Ratio von nur knapp 27 % reflektiert wiederum die hohe Effizienz unseres Bankbetriebs“, so Reinhardt abschließend.


Kennzahlen 1. Halbjahr 2020 (PDF)



Hintergrund:

Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert sie agrarbezogene Vorhaben durch zinsgünstige Finanzierungen, die sie wettbewerbsneutral über die Hausbanken vergibt. Sie refinanziert Banken, Sparkassen und Gebietskörperschaften mit Bezug zum ländlichen Raum. Die Gewinnverwendung unterliegt ebenfalls dem Förderauftrag. Die Bank ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Grundkapital von der Land- und Forstwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland aufgebracht wurde. Sie unterliegt dem KWG und wird von der BaFin und der Bundesbank beaufsichtigt. Die Förderbank refinanziert sich an den Finanzmärkten und gehört zu den wenigen Triple-A-Adressen Deutschlands. Sie erhält keine Mittel aus dem Bundeshaushalt, sondern erwirtschaftet die Mittel zur laufenden Erfüllung ihres gesetzlichen Förderauftrags und Aufrechterhaltung ihres Betriebs selbst.

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