Mit unserem Förderprogramm „Energie vom Land" finanzieren wir Investitionen in die Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien.
Erneuerbare Energien fördern - Umwelt und Klima schützen
Was wird gefördert? Energie vom Land
Bioenergie (TOP-Kondition)
- Investitionen in die Erzeugung von Bioenergie
(Biogasanlagen, Biomethananlagen, Biomasseheizkraftwerke, Holzvergasungsanlagen, Biogene Kraftstoffe wie Bio-LNG und Bio-CNG)- auch Betriebsmittel
- auch tätige Beteiligungen an Unternehmen der Bioenergieproduktion
Speicherung und Verteilung von Erneuerbarer Energie (TOP-Kondition)
- Speicherung und Verteilung von Erneuerbarer Energie
- Erzeugung von grünem Wasserstoff
Photovoltaik
- Photovoltaik auf Gebäuden (inklusive Dachsanierung)
- der Primärproduktion (Land-, Forst-, Fischwirtschaft)
- der Agrar- und Ernährungswirtschaft
- ländlicher Kommunen / kommunalnaher Unternehmen
- gemeinnütziger Organisationen und Vereinen des öffentlichen Lebens im ländlichen Raum
- Aufdach-PV (Beteiligung mind. 50% der Primär- / Agrarwirtschaft)
- Floating-PV (Beteiligung mind. 50% der Primär- / Agrarwirtschaft)
- Freiflächen-PV (Beteiligung mind. 50% der Landwirtschaft)
- Investitionen in tätige Beteiligungen von Unternehmen der Primärproduktion und Agrar- und Ernährungswirtschaft an Unternehmen der Energieproduktion aus PV-Anlagen
Windenergie
- Investitionen in Windenergieanlagen von Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, der Forstwirtschaft und der Fischwirtschaft sowie der Agrar- und Ernährungswirtschaft und von Unternehmen, die zu mindestens 50% Unternehmern der landwirtschaftlichen Primärproduktion, der Forstwirtschaft und der Fischwirtschaft sowie der Agrar- und Ernährungswirtschaft gehören,
- Investitionen in Windkraftanlagen auf Flächen der Land- und Forstwirtschaft im ländlichen Raum, durch welche die Standortgemeinden profitieren (z.B. durch Umsetzung des § 6 EEG 2023, durch Gewerbesteuereinnahmen oder Bürgerwindbeteilugungen)
- Investitionen in tätige Beteiligungen von Unternehmern der landwirtschaftlichen Primärproduktion, der Forstwirtschaft und der Fischwirtschaft sowie der Agrar- und Ernährungswirtschaft an Unternehmen der Windenergieproduktion
Weitere Regenerative Strom- und Wärmeerzeugung
- Investitionen in weitere Formen erneuerbarer Energien (z.B. Erdwärme, Wasserkraft)
- Beteiligung mind. 50% der Primärproduktion (Land-, Forst- und Fischwirtschaft)
- Beteiligung mind. 50% der Agrar- und Ernährungswirtschaft
- Beteiligung mind. 50% ländlicher Kommunen / kommunalnaher Unternehmen
- Investitionen in tätige Beteiligungen von Unternehmen der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischwirtschaft und Agrar- und Ernährungswirtschaft an Unternehmen der Strom- und Wärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien
- Unternehmenskäufe und –übernahmen (sofern KMU)